Allgemeine Nutzungsregelungen

Allgemeine Nutzungsregelungen 


für die Nutzung der mobilen Sauna

 

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.
  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
    Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
  • Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank). Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen.
  • Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
  • Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
  • Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.
  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.
  • Für die erste Befeuerung legen Sie die Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheiten) in den Holzofen. Danach legen Sie max. 2 Holzscheiten nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein). Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis maximal 100°C erreicht ist.
  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte in die Sauna mit da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.

    Allgemeine Hinweise für die Nutzung der Mobilen Sauna
  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite (siehe Punkt „Bemaßungen“).
  • Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
  • Bemaßungen: Maße & Gesamtgewicht inkl. Anhänger und Schornstein sind in der Bemaßungstabelle für jede Mobile Sauna Model aufgelistet.
  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.


          Aufbau vor Ort

  •  Sie müssen vor Ort dafür sorgen, dass der Anhänger richtig gesichert ist (Handbremse, Stützrad, Kurbelstützen). Die Treppe muss korrekt montiert und waagrecht ausgerichtet sein


         Fahren mit dem Anhänger

  • Um den Saunaanhänger transportieren zu können, sollten Sie ein Fahrzeug mit einer ca. 1350 kg Anhängelast haben. Ebenso ausreichende Kenntnisse und die Erlaubnis im Umgang mit Anhängern
  • Gewichtsangaben für den Anhänger: Das Gesamtgewicht (inkl. Trailer) beträgt für das Sauna-Fass ca. 1500 kg. Die Sauna darf nur mit einer max. Geschwindigkeit von 80 km/h transportiert werden.


         Brandschutz

  • Auch wenn die Sauna autark ist, darf sie nicht in brandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden. Ebenso nicht direkt unter Bäumen, in der Nähe von Gastanks, Gasanlagen etc.). Hier sollte ein Abstand von mind. 20 Metern eingehalten werden.